Der Weg zu uns
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin in unserer Praxis LogoPat.
Neben der Behandlung vor Ort bieten wir – nach Absprache – auch Haus- und Heimbesuche an.
Verordnung & Ablauf
Für die Inanspruchnahme logopädischer Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept).
Diese erhalten Sie unter anderem bei:
- Hausärzt:innen
- Kinderärzt:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Neurolog:innen
- Internist:innen
- Zahnärzt:innen
- Kinderärzt:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Neurolog:innen
- Internist:innen
- Zahnärzt:innen
- Kieferorthopäd:innen
- Phoniater:innen
Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patient:innen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Behandlungskosten vollständig
von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erwachsene Patient:innen leisten eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung
von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung
möglich.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.
Private Krankenversicherung (PKV)
Zu Beginn der Behandlung schließen Sie mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag,
in dem die Leistungen und Preise transparent festgelegt sind.
Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung kann je nach Tarif variieren.
Die vereinbarten Behandlungskosten sind unabhängig von der Erstattung durch Ihre PKV zu begleichen.
